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Aktenzeichen VII 479/04

Datum 12.05.1905

Leitsatz Sind Beglaubigungen von Unterschriften unter Anträgen und Verhandlungen, die nach ihrem Inhalt ausschließlich zu einer Eintragung oder Löschung in außerpreußischen Grundbüchern erforderlich sind, nach der Befreiungsvorschrift unter lit. e der Tarifst. 77 des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 stempelfrei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403C6B0431

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