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Aktenzeichen V 582/04
Datum 24.05.1905
Leitsatz Kann ein die Revisionssumme übersteigender Wert des Beschwerdegegenstandes als glaubhaft gemacht angenommen werden, wenn der Revisionskläger in der Berufungsinstanz Erhöhung der ihm in erster Instanz zugesprochenen Summe beantragt, das Maß dieser Erhöhung aber ganz dem richterlichen Ermessen überlassen hatte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D070020
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