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Aktenzeichen V 590/04
Datum 27.05.1905
Leitsatz Kann der Eigentümer, dem eine für Baugelder bestellte Sicherungshypothek insoweit, als Baugelder nicht gegeben worden sind, als Eigentümergrundschuld zusteht, für letztere einen Vorrang geltend machen, der, um ihm Baugelder zu verschaffen, der Sicherungshypothek eingeräumt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D0B0037
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