zurück

Aktenzeichen VII 498/04

Datum 30.05.1905

Leitsatz Hat der deutsche Richter, wenn das Vollstreckungsurteil zu dem Urteil eines ausländischen Gerichts beantragt wird, die Zuständigkeit des ausländischen Gerichts frei zu prüfen, oder ist er hierbei, sofern die klagebegründenden mit den die Zuständigkeit begründenden Behauptungen zusammenfallen, durch § 723 Abs. 1 Z.P.O. hinsichtlich der Frage des Bestehens des erhobenen Anspruchs an die Entscheidung des ausländischen Gerichts gebunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D110069

Download PDF

zurück