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Aktenzeichen IV 34/05

Datum 31.05.1905

Leitsatz 1. In welchem Umfange besteht eine gesetzliche Ermächtigung der Frau, bei der Beschaffung von Kleidern und Putzwaren für ihren eigenen Bedarf den Mann zu vertreten? 2. Welche Bedeutung hat dabei dem einzelnen Verkäufer gegenüber der Umstand, daß die Frau solche Sachen als Vertreterin des Mannes auch von anderen Geschäften bezieht, die Bestellungen aber zusammengenommen über den Bedarf hinausgehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D140078

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