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Aktenzeichen II 587/04
Datum 02.06.1905
Leitsatz Ist, wenn bei einem gegenseitigen Vertrage der eine Teil wegen Leistungsverzugs des anderen Teils nach § 326 B.G.B. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt, die damit verbundene Rechtsfolge, daß der nicht säumige Teil seinerseits zur Erfüllung nicht mehr verpflichtet ist, dadurch bedingt, daß derselbe den Schadensersatzanspruch weiter verfolgt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D160087
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