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Aktenzeichen VII 237/05
Datum 09.06.1905
Leitsatz 1. Wesen der Enteignung nach allgemeinem deutschen Recht und nach dem preußischen Enteignungsgesetz. 2. Kann der Unternehmer überhaupt, bzw. in welchem Zeitpunkte und mit welcher Wirkung, von einer auf Grund des § 26 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 getroffenen Vereinbarung zurücktreten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D1C0102
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