zurück

Aktenzeichen II 658/04

Datum 09.06.1905

Leitsatz 1. Was ist unter "allgemeiner Geltung im Verkehr" in §§ 3 und 9 des Gesetzes über den Markenschutz vom 30. November 1874 zu verstehen? Konnte bis 1875 ein sog. verkehrsbekanntes Zeichen im Sinne dieser Bestimmungen mit rechtlicher Wirkung im Sinne dieses Gesetzes entstehen, obwohl landesgesetzlich das gleiche Zeichen einem anderen für gleichartige Ware geschützt war? 2. Kollision zwischen sog. verkehrsbekannten und landesgesetzlich geschützten, gemäß § 9 des Gesetzes vom 30. November 1874 vor dem 1. Oktober 1875 zur Eintragung in die Zeichenregister angemeldeten und auch eingetragenen Zeichen bei der Übertragung in die Zeichenrolle des Patentamtes. Zur Auslegung des § 24 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D1D0112

Download PDF

zurück