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Aktenzeichen II 605/04
Datum 20.06.1905
Leitsatz 1. Wie muß beim Sukzessivlieferungsgeschäft die in § 326 Abs. 1 Satz 1 B.G.B. erforderte Erklärung beschaffen sein, wenn der Käufer die Rechte aus Satz 2 bezüglich des ganzen noch nicht erforderten Teils des Vertrages ausüben will? 2. Kann der Schuldner an seiner ganzen Leistung das Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die dem Zurückbehaltungsrecht zugrunde liegende Forderung unverhältnismäßig gering ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D200128
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