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Aktenzeichen II 612/04

Datum 23.06.1905

Leitsatz Ist die Vorschrift des § 341 Abs. 3 B.G.B. anwendbar, wenn im Falle eines vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entstandenen, die Vereinbarung einer Vertragsstrafe enthaltenden Schuldverhältnisses der Gläubiger nach dem 1. Januar 1900 die Erfüllung ohne Vorbehalt angenommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D210133

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