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Aktenzeichen VI 532/04

Datum 29.06.1905

Leitsatz Kann die Berufsgenossenschaft bezüglich der nach § 98 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 -- § 140 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes vom 5. Juli 1900 -- auf sie übergegangenen Ersatzansprüche aus § 1 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 Klage auf Feststellung für den Fall, daß die Berufsgenossenschaft nachträglich von dem Verletzten aus dem Unfallversicherungsgesetz in Anspruch genommen würde, und mit der Wirkung, daß die Verjährung unterbrochen wird, erheben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D280164

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