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Aktenzeichen I 55/05
Datum 01.07.1905
Leitsatz Macht die dem Wechselakzeptanten vor der Protesterhebung bewilligte Stundung den Protest ungültig, und schließt sie somit den Regreß gegen die anderen Wechselschuldner aus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D2B0182
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