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Aktenzeichen III 21/05
Datum 07.07.1905
Leitsatz Kommt der öffentliche Glaube des Grundbuchs auch demjenigen zustatten, der zwar einerseits bei dem Erwerbe eines Rechts an einem Grundstücke den mit der wirklichen Rechtslage nicht übereinstimmenden Inhalt des Grundbuchs in bezug auf dieses Recht nicht kennt, aber andererseits wegen des Umfangs und der Grenzen seines Rechts lediglich den Angaben seines Veräußerers folgt, die der wirklichen Rechtslage entsprechen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D2F0195
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