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Aktenzeichen V 609/04
Datum 08.07.1905
Leitsatz Kennt das Bürgerliche Gesetzbuch eine allgemeine Haftung des Vertretenen, insbesondere für Schadensersatz, wegen arglistiger Handlungen des Stellvertreters, die dieser bei Gelegenheit des Vertragsschlusses begangen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D310207
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