zurück

Aktenzeichen V 220/05

Datum 12.07.1905

Leitsatz Darf auf Grund einer Verfügung des befreiten Vorerben ohne Rücksicht auf das Recht des Nacherben eine Rechtsänderung in das Grundbuch eingetragen werden, oder bedarf es dazu, so oft der Nacherbe in die Verfügung nicht eingewilligt hat, der vorherigen Eintragung des Vorerben und des Rechts des Nacherben, sowie der Befreiung des Vorerben von den Beschränkungen seines Verfügungsrechts?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D370228

Download PDF

zurück