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Aktenzeichen V 56/05
Datum 20.09.1905
Leitsatz Schadensersatzanspruch des von einem Dritten über die Eigenschaft eines gekauften Grundstücks getäuschten Käufers gegen den Dritten aus § 826 B.G.B. Unanwendbarkeit des § 472 B.G.B. auf die Schadensberechnung. Zur Auslegung des § 249 B.G.B.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D3D0250
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