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Aktenzeichen V 56/05

Datum 20.09.1905

Leitsatz Ist in der Verlesung eines Eventualantrags in der Berufungsverhandlung eine Berufungsanschließung zu finden? Kann der auf das Verbot von Einwirkungen auf das klägerische Grundstück gerichtete Klagantrag in der Schlußverhandlung der Berufungsinstanz mittels Berufungsanschließung durch den Anspruch auf Schadensersatz bei Verbotszuwiderhandlungen erweitert werden? Kann das Berufungsgericht bei Aufhebung einer erstinstanzlichen Vorabentscheidung mit der Entscheidung über die Hauptsache auch über die in jener der Endentscheidung vorbehaltenen Kosten der ersten Instanz erkennen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D3E0254

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