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Aktenzeichen VI 526/04

Datum 26.06.1905

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß sich im Sinne des § 53 K.O. a. F. (§ 60 n. F.) die Unzulänglichkeit der Masse herausgestellt habe? 2. Kann der Konkursverwalter das, was der Massegläubiger der Bestimmung des § 53 K.O. a. F. zuwider erhalten hat, wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D3F0259

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