zurück
Aktenzeichen VI 526/04
Datum 26.06.1905
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß sich im Sinne des § 53 K.O. a. F. (§ 60 n. F.) die Unzulänglichkeit der Masse herausgestellt habe? 2. Kann der Konkursverwalter das, was der Massegläubiger der Bestimmung des § 53 K.O. a. F. zuwider erhalten hat, wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D3F0259
zurück