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Aktenzeichen V 58/05

Datum 20.09.1905

Leitsatz 1. Erfordernisse der Bestätigung eines wegen Formmangels nichtigen Vertrags. 2. Ist der Mangel der im § 313 B.G.B. vorgeschriebenen Form vom Prozeßrichter von Amts wegen zu berücksichtigen? 3. Kann die Partei auf den Rechtsbehelf des Formmangels aus § 313 B.G.B. wirksam verzichten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D400264

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