Aktenzeichen IV 140/05
Datum 21.09.1905
Leitsatz Ist in Ansehung von Verhältnissen des bürgerlichen Rechts das Verlöbnis ein Vertrag, auf den die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Geschäftsfähigkeit (§§ 104 flg.) Anwendung zu finden haben? Und hat die Beiwohnung, welche eine Minderjährige einem Minderjährigen gestattet hat, nachdem dieselbe ohne Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter ein Eheversprechen gewechselt hatten, als Beiwohnung unter Verlobten zu gelten, wenn von ihnen, nachdem beide die Volljährigkeit erreicht hatten, das Eheversprechen genehmigt wird, ohne daß inzwischen ein Rücktritt erfolgt war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D410267
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