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Aktenzeichen III 49/05
Datum 22.09.1905
Leitsatz Gibt der § 22 Abs. 4 der Grundsätze des Bundesrats für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern von 1882 den Militäranwärtern ein unbedingtes Recht darauf, daß bei dem System der Dienstalterszulagen ihre Probezeit für die Berechnung des Dienstalters in Anrechnung gebracht wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D440282
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