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Aktenzeichen V 44/05
Datum 23.09.1905
Leitsatz Anwendbarkeit des § 139 B.G.B., wenn Auflassung und Eintragung auf Grund eines privatschriftlichen Vertrags erfolgt sind, der nach § 311 B.G.B. der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung bedurft hätte. Beweislast.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D450284
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