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Aktenzeichen VII 614/04

Datum 26.09.1905

Leitsatz Ist in der Tarifnummer 1a des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900 unter dem dem Emissionstempel gleichfalls unterliegenden Betrage, zu welchem die Aktien höher, als der Nennwert lautet, ausgegeben werden, nur der von der Aktiengesellschaft selbst ziffermäßig festgesetzte Überpari-Emissionskurs, oder auch der höhere den Nennbetrag übersteigende Wert zu verstehen, zu welchem sie von den ersten Erwerbern übernommen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D4A0302

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