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Aktenzeichen VI 587/04
Datum 02.10.1905
Leitsatz 1. Voraussetzungen des Schuldversprechens und des Schuldanerkenntnisses im Sinne der §§ 780. 781 B.G.B. 2. Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses in einem Falle des § 812 Abs. 2 B.G.B. 3. Wann entspricht im Sinne des § 779 B.G.B. der nach dem Inhalte des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt nicht der Wirklichkeit?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D4E0318
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