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Aktenzeichen V B 256/05

Datum 11.10.1905

Leitsatz Kann auch eine Befugnis, die dem Berechtigten keinen wirtschaftlichen Vorteil bietet, sondern nur dazu dienen soll, einen der Baupolizeiordnung entsprechenden Zustand des Grundstücks sicher zu stellen, den Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bilden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D530338

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