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Aktenzeichen VI 13/05

Datum 16.10.1905

Leitsatz Sind der Kredit, der Erwerb und das Fortkommen eines Menschen Rechtsgüter, die, wenn sie durch Verbreitung unwahrer Tatsachen beeinträchtigt werden, Schutz durch Klage auf Unterlassung weiterer Verbreitung der verletzenden Behauptungen zu beanspruchen haben? Beweislast in betreff der Wahrheit der verbreiteten Behauptungen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D580366

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