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Aktenzeichen II 97/05
Datum 27.10.1905
Leitsatz 1. Ist gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte, betreffend die Festsetzung des Werts des Streitgegenstands (§ 16 Abs. 2 G.K.G.), nach § 567 Abs. 2 Z.P.O. (n. F.) eine Beschwerde zulässig? 2. Ist das Reichsgericht durch einen gemäß § 574 Abs. 2 Z.P.O. (n. F.) erlassenen, die Zulässigkeit der Beschwerde aussprechenden Beschluß des Oberlandesgerichts behindert, seinerseits die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D630417
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