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Aktenzeichen V 281/05
Datum 01.11.1905
Leitsatz Kann nach Eintragung einer Zwangssicherungshypothek aus § 866 Z.P.O. für die Hauptforderung eine solche für die später festgesetzte Prozeßkostenforderung nacheingetragen werden, wenn diese den Betrag von 300 M nicht übersteigt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D650423
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