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Aktenzeichen VII 53/05

Datum 07.11.1905

Leitsatz Haftet der mit der Widerspruchsklage nach § 771 Z.P.O. auf Freigabe gepfändeter Sachen verklagte Gläubiger für Schadensersatz nach den Bestimmungen über die Verletzung des Herausgabeanspruchs durch den Besitzer (§§ 987 flg. B.G.B.), oder nach den allgemeinen Vorschriften über unerlaubte Handlungen (§§ 823 flg. B.G.B.)? Zur Frage des Verschuldens in einem solchen Falle.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403D660430

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