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Aktenzeichen VI 53/05
Datum 09.11.1905
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist der Beamte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verfassungsmäßig berufener Vertreter der Körperschaft im Sinne der §§ 31. 89 B.G.B.? 2. Ist der vom Kreisausschuß gemäß §§ 116 Ziff. 7 u. 134 Ziff. 3 der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen 2c angestellte Kreisbaumeister ein verfassungsmäßig berufener Vertreter des Kreises?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E0B0031
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