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Aktenzeichen VI 49/05

Datum 09.11.1905

Leitsatz 1. Wird durch ein von den Erben abgegebenes Schuldanerkenntnis eine Nachlaßverbindlichkeit begründet, die von dem Gläubiger im Nachlaßkonkurse geltend gemacht werden kann? 2. Wie stellt sich die Beweislast bei Anfechtung eines solchen Anerkenntnisses als einer unentgeltlichen Verfügung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E0C0038

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