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Aktenzeichen VII 68/05

Datum 17.11.1905

Leitsatz 1. Auflassungsstempel bei der Auflassung von Grundstücken einer Aktiengesellschaft an eine andere Aktiengesellschaft, die sämtliche Aktien der ersteren in ihrer Hand vereinigt hat. 2. Zeitpunkt des Beginnes der im Abs. 3 der Tarifst. 8 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 bestimmten Frist für die Einreichung der das Veräußerungsgeschäft enthaltenden Urkunde, wenn der Grundbuchrichter es unterlassen hat, die Beteiligten in einer der allgemeinen Verfügung des Finanzministers und des Justizministers vom 29. Februar 1896/17. Juli 1900 entsprechenden Weise zu belehren.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E130070

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