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Aktenzeichen IV 212/05
Datum 20.11.1905
Leitsatz Erstreckt sich die Haftpflicht des bisherigen Tierhalters auf die Zeit, für welche er sich der tatsächlichen Herrschaft über das Tier vorübergehend dadurch entäußert, daß er es einem anderen ohne Entgelt zu dessen eigenem selbständigen Gebrauch übergibt, und dieser andere das Tier in seinen Wirtschaftsbetrieb einstellt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E150079
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