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Aktenzeichen I 317/05
Datum 25.11.1905
Leitsatz Kann der im Wechselprozeß aus einem auf bestimmte Zeit nach Sicht gestellten, akzeptierten und mangels Datierung des Akzepts protestierten Wechsel rechtskräftig unter Vorbehalt der Rechte zur Zahlung verurteilte Indossant im Nachverfahren in der Berufungsinstanz einwenden, daß der Protest mangels Datierung des Akzepts ungültig sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E180093
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