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Aktenzeichen VII 604/04
Datum 28.11.1905
Leitsatz Findet die Vorschrift im § 278 B.G.B., nach welcher der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfange wie eigenes Verschulden zu vertreten hat, entsprechende Anwendung auf den Fall des § 254 Abs. 1 B.G.B.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E1B0106
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