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Aktenzeichen V 206/05
Datum 02.12.1905
Leitsatz Ist der Gewährleistungsausschluß nach § 476 B.G.B. in vollem Umfange nichtig, wenn nur ein Mangel oder einzelne von mehreren Mängeln arglistig verschwiegen worden sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E1F0122
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