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Aktenzeichen VII 119/05
Datum 08.12.1905
Leitsatz Bilden bei einem Verkaufe von Häusern zum Abbruch die Gebäude, oder die zukünftigen Abbruchsmaterialien den Gegenstand des Vertrages? Anwendung der Tarifst. 32 zum preußischen Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895 auf derartige Verträge.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E230135
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