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Aktenzeichen V 216/05
Datum 09.12.1905
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist § 826 B.G.B. auf den Fall anwendbar, daß bei der Auflassung eines Grundstücks der Erwerber Kenntnis von dem älteren persönlichen Rechte eines Dritten auf Auflassung desselben Grundstücks gehabt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E240137
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