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Aktenzeichen II 374/05
Datum 27.03.1906
Leitsatz Arglistiges Verschweigen beim Kaufabschlusse. In welchem Umfange hat der Verkäufer ihm bekannte, dem Käufer aber nicht bekannte Umstände, die nach seiner Auffassung für die Willensentschließung des Käufers von Erheblichkeit sein können, dem Käufer beim Kaufgeschäfte mitzuteilen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E270149
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