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Aktenzeichen VI 7/05
Datum 14.12.1905
Leitsatz Kann die Unterzeichnung einer Urkunde, die nur Bestimmungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragschließenden enthält, durch einen Dritten auf Grund außerhalb der urkundlichen Erklärung liegender Umstände als Bürgschaftserklärung im Sinne des § 766 B.G.B. erachtet werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E2B0172
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