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Aktenzeichen VII 120/05
Datum 15.12.1905
Leitsatz Beginnt die zweijährige Verjährung der Kaufpreisforderung der Kaufleute (§ 196 Ziff. 1 B.G.B.) schon mit Schluß des Jahres, in welchem die Forderung entstanden ist, oder erst mit Schluß des Jahres, in welchem die Lieferung erfolgt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E2D0178
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