zurück

Aktenzeichen VII 120/05

Datum 15.12.1905

Leitsatz Beginnt die zweijährige Verjährung der Kaufpreisforderung der Kaufleute (§ 196 Ziff. 1 B.G.B.) schon mit Schluß des Jahres, in welchem die Forderung entstanden ist, oder erst mit Schluß des Jahres, in welchem die Lieferung erfolgt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E2D0178

Download PDF

zurück