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Aktenzeichen V 548/05
Datum 16.12.1905
Leitsatz Bezieht sich der § 139 B.G.B. auch auf anfechtbare Rechtsgeschäfte und auf den Fall, daß ein Vertrag nur dem einen von zwei Vertragschließenden gegenüber wegen Täuschung angefochten werden kann, und der andere um die Täuschung weder wußte noch wissen mußte (§ 123 Abs. 2 Satz 1 B.G.B.)?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E2E0184
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