zurück

Aktenzeichen V 170/05

Datum 16.12.1905

Leitsatz Darf die Entscheidung über die schon im Prozeß vorgebrachten, die Streitkosten betreffenden Einwendungen im Urteile unterlassen und dem künftigen Kostenfestsetzungsverfahren anheimgegeben werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E2F0188

Download PDF

zurück