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Aktenzeichen VII 4/05

Datum 22.12.1905

Leitsatz Ist der Anspruch auf Feststellung, daß das auf Grund des preußischen Fluchtliniengesetzes geltend gemachte Enteignungsrecht in Ansehung gewisser Grundstücke nicht bestehe, und auf Verurteilung, daß der Gegner sich jeden Eingriffs in das Eigentum an diesen Grundstücken enthalte, im Rechtswege verfolgbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E310193

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