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Aktenzeichen IV 439/05

Datum 18.01.1906

Leitsatz Bestimmen sich in dem Falle, daß eine Ehe vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschieden worden ist, das Recht und die Pflicht der Eltern, für die Person der gemeinschaftlichen Kinder zu sorgen, nur so lange nach den zur Zeit der Scheidung geltenden Gesetzen, als die geschiedenen Ehegatten beide noch am Leben sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E460286

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