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Aktenzeichen I 342/05

Datum 20.01.1906

Leitsatz Steht § 73 des Genossenschaftsgesetzes der Einklagung rückständiger Einzahlungen auf den Geschäftsanteil gegen ausgeschiedene Genossen entgegen? Inwieweit können Geldleistungen, außer den Einzahlungen auf den Geschäftsanteil, den Genossen auferlegt werden? Beitrittsgeld? Milchabgabe? Kann der Genosse zur Übernahme mehrerer Geschäftsanteile verpflichtet werden? Erhöhung des Geschäftsanteils.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E490303

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