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Aktenzeichen VI 267/05
Datum 22.01.1906
Leitsatz 1. Ist der Generalagent einer Feuerversicherungsgesellschaft Beauftragter des Versicherungsnehmers für die Erledigung des an ihn gelangten Versicherungsantrages? 2. Von der culpa in contrahendo nach dem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E4A0315
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