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Aktenzeichen V 298/05

Datum 24.01.1906

Leitsatz Ist auch nach heutigem Liegenschaftsrecht derjenige, der auf Grund einer nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts erfolgten Auflassung als Eigentümer eingetragen worden ist, legitimiert, den dem Veräußerer zustehenden Berichtigungsanspruch auf Richtigstellung der Bestandsangaben im Grundbuche des ihm aufgelassenen Grundstücks geltend zu machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E4C0322

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