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Aktenzeichen VI 452/05

Datum 25.01.1906

Leitsatz Sind die Voraussetzungen des Widerrufs einer vor dem 1. Januar 1900 erklärten und vollzogenen Schenkung wegen Undanks nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, oder nach dem älteren Recht zu beurteilen, wenn der Widerruf erst nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt und auf Tatsachen gestützt wird, die sich nach diesem Zeitpunkt ereignet haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E4D0328

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