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Aktenzeichen III 258/05

Datum 26.01.1906

Leitsatz Ergreift die in § 558 B.G.B. bestimmte sechsmonatige Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache nur die auf Gesetz, oder auch die auf Vertrag beruhenden Ersatzansprüche?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403E4E0329

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